Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich oft an den Kosten, die für die Durchführung einer Ernährungsberatung oder -therapie und die Teilnahme an Präventionskursen anfallen.
Die Höhe der Kostenübernahme kann innerhalb der verschiedenen Kranken-kassen variieren. Für alle Krankenkassen und Arten der Kostenerstattung gilt allerdings:
Sie sollten vor Beginn der Beratung bzw. des Kurses mit Ihrer Krankenkasse besprechen, inwieweit sie sich an den Kosten beteiligt.
Die Rückerstattung der vereinbarten Kosten erfolgt nach Abschluss der Beratung bzw. nach Ende des Kurses.
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass sie an 80 % des Kurses bzw. an 100 % der Beratung teilgenommen haben. Als Nachweis dafür reichen Sie die Teilnahmebestätigung, die Sie von mir erhalten, bei Ihrer Krankenkasse ein.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Erstattungsmöglichkeiten der einzelnen Beratungsformen. Bitte beachten Sie: Die Kosten und Zeiten sind beispielhaft und können je nach Höhe des Krankenkassen-zuschusses und der vereinbarten Beratungsdauer variieren.
Ernährungstherapie
Voraussetzungen für die Erstattung:
- eine ärztliche Verordnung/ Empfehlung mit Notwendigkeits-bescheinigung
- die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse
- 100%ige Teilnahme an der Beratung
Beispiel:
Termin Nr. | Beratungs- dauer in Minuten |
Beratungs-
kosten in € |
Übernahme durch die Kassen
in € - Beispiel | Eigenanteil
in € |
1 |
60 |
70,00 |
40,00 |
30,00 |
2 |
60 |
70,00 |
30,00 |
40,00 |
3 |
45 |
52,50 |
30,00 |
22,50 |
4 |
45 |
52,50 |
30,00 |
22,50 |
5 |
45 |
52,50 |
30,00 |
22,50 |
Gesamt |
255 |
297,50 |
160,00 |
137,50 |
*1 Berechnung der Beratungskosten auf Grundlage von 70 €/ Stunde
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